Die Cannabispilotversuche aus Basel, Zürich und Lausanne sind die ersten, die eine Bewilligung zur wissenschaftlichen Beurteilung des regulierten Cannabisverkaufs in der Schweiz erhalten haben.
Für die Durchführung eines solchen Pilotversuchs muss die Bewilligung vom Bundesamt für Gesundheit, der kantonalen Ethikkommission sowie das Einverständnis der beteiligten Gemeinde(n) eingeholt werden. Zusätzlich unterliegen die Versuche strengen gesetzlichen Vorgaben, die in einer entsprechenden Verordnung (BetmPV) im Betäubungsmittelgesetz (BetmG) geregelt sind. So müssen beispielsweise ein Gesundheitsschutz- und ein Sicherheitskonzept vorgelegt werden. Und das Cannabis muss nach Vorschriften der Bio-Verordnung produziert werden.
Hier geht es zur Übersicht über die durch das BAG bewilligten Cannabispilotversuche.