FAQ

Durch die Studienteilnahme wird kein direkter persönlicher Nutzen erwartet.

Durch die Studienteilnahme entstehen keine zusätzlichen Risiken. Alle Cannabisprodukte, die im Rahmen dieser Studie angeboten werden, unterliegen strengen Sicherheitsvorschriften und wurden im Labor geprüft. Studienteilnehmende können sich bezüglich Fragen zu Gesundheit, Sicherheit und Abhängigkeit bei Substanzkonsum in den Verkaufsstellen beraten lassen.

Zur Datenerfassung werden die Teilnehmenden gebeten, am Anfang der Studie und nach sechs Monaten persönlich an das Studienzentrum zu kommen. Danach werden die Teilnehmenden halbjährlich via E-mail oder Telefon gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Dieser Aufwand wird mit Einkaufsgutscheinen im Wert von CHF 30.- (für die Datenerfassung am Studienzentrum) bzw. CHF 20.- (für die Datenerfassung per Mail/Telefon) honoriert.

Die Studienteilnahme wird streng vertraulich behandelt. Nur autorisiertes Studienpersonal hat Zugang zu den persönlichen Daten der Teilnehmenden. Es werden keine aussenstehenden Personen (Polizei, Behörden, Arbeitgeber o.ä.) über die Studienteilnahme informiert.

Nein, das Studiencannabis darf nicht vor dem Führen eines Fahrzeugs konsumiert werden. Für das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis gelten die üblichen Strafbestimmungen.

Studiencannabis wird in ausgewählten Apotheken angeboten. Die Teilnehmenden werden einer Apotheke zugeteilt und dürfen nur in dieser Apotheke Studiencannabis beziehen. Individuelle Wünsche betreffend des Standorts der Apotheke werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Namen der an der Studie teilnehmenden Apotheken werden wegen Sicherheitsaspekten nicht publiziert.

Die Anzahl der Cannabisbezüge in einer Verkaufsstelle ist nicht limitiert. Per Gesetz ist jedoch vorgeschrieben, dass pro Person und Bezug bei unvermischten Produkten nicht mehr als insgesamt zehn Gramm Cannabis und bei vermischten Produkten nicht mehr als zwei Gramm THC erworben werden darf. Weiter ist die Abgabe gesetzlich limitiert auf gesamthaft zehn Gramm THC pro Monat.

Studiencannabis wird von der Polizei nicht beschlagnahmt, wenn

  • die originale Packung noch ungeöffnet ist
  • die Person nicht mehr als zehn Gramm Cannabisblüten oder Cannabisharz und nicht mehr als zwei Gramm Gesamt-THC-Gehalt bei vermischten Cannabisprodukten auf sich trägt
  • die Person ihren gültigen Studienausweis vorweisen kann

Diese Bestimmungen gelten innerhalb der beiden Kantone Bern und Luzern. Ausserhalb dieser Kantone gelten die üblichen strafrechtlichen Bestimmungen.

Das Cannabis kann in ausgewählten Apotheken gekauft werden. Die Teilnehmenden werden gebeten, sich für den ersten Besuch per Telefon anzumelden. Die Präsentation der Produkte und das Verkaufs-/Beratungsgespräch kann in einem separaten Beratungszimmer stattfinden. Bei jedem Kauf werden den Teilnehmenden einige Fragen bezüglich Konsum und Gesundheit gestellt. Die Cannabisprodukte werden direkt vor Ort bezahlt.

Nein, Studiencannabis darf nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden. Bei Konsum von Studiencannabis im öffentlichen Raum gelten die üblichen strafrechtlichen Bestimmungen.

Nein, Studiencannabis darf nur für den persönlichen Gebrauch gekauft werden. Bei Weitergabe oder Verkauf von Studiencannabis an Dritte und Minderjährige gelten die üblichen strafrechtlichen Bestimmungen.

Die THC-Standardeinheit bezeichnet, wie viel THC (Tetrahydrocannabinol) eine gewisse Menge an Cannabis enthält. Eine THC-Standardeinheit entspricht dabei 10mg THC. Beispielsweise enthält eine Packung Cannabisblüten mit 75 THC-Standardeinheiten somit 750mg THC.

Das Studiencannabis wird in der Schweiz vom Produzenten Pure Production AG hergestellt, unterliegen strengen Qualitätsprüfungen und werden nach den Vorschriften der Bio-Verordnung entweder im Gewächshaus oder im Freien produziert. Die Produktion des Studiencannabis wird vom Bund geregelt und bewilligt.